Das Bayer. Staatsministerium des Innern teilte dem LRA mit Schreiben vom 19.10.2018 mit, dass die Ausnahme „Aufbewahrung Härtefallregelung“ auch für den Besitz eines Zimmerstutzen gilt.

Weitere Informationen findet Ihr unter “Infothek/Waffenrecht”

Information des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 24.10.2018

 

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Aktuelle Hinweise des Landratsamtes Ga.-Pa. zur Aufbewahrung von Zimmerstutzen
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