Information des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 24.10.2018
Das Bayer. Staatsministerium des Innern teilte dem LRA mit Schreiben vom 19.10.2018 mit, dass die Ausnahme „Aufbewahrung Härtefallregelung“ auch für den Besitz eines Zimmerstutzen gilt.
Den dafür benötigten Antrag findet Ihr hier:
Information des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 11. Juli 2017
Hinweise zur Gesetzesänderung, in Kraft getreten am 06.07.2017
- Merkblatt Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Informationsblatt zur Gesetzesänderung
- Anlage 1
- Anlage 2
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.bssb.de/waffenrechtliche-beduerfnisbescheinigung-waffenbeantragung.html
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